Author: Andreas Schwartmann
Date: 12:18:35 06/19/03
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On June 19, 2003 at 12:22:55, Thorsten Czub wrote: >UWG § 13 > >-------------------------------------------------------------------------------- > >(1) Wer den §§ 4, 6, 6c zuwiderhandelt, kann auf Unterlassung in Anspruch >genommen werden. > >(2) In den Fällen der §§ 1, 3, 4, 6 bis 6c, 7 und 8 kann der Anspruch auf >Unterlassung geltend gemacht werden > >1. von Gewerbetreibenden, die Waren oder gewerbliche Leistungen gleicher oder >oder den Handwerkskammern.(3) (weggefallen) Terry McCracken ist weder Gewerbetreibender i.S. der Vorschrift, noch ist er eine Handelskammer. Auf diese Vorschrift kann sich Terry nicht stützen. Er kann nach den Gewährleistungsvorschriften Nacherfüllung verlangen. Die wird er nicht bekommen, da tatsächliche Unmöglichkeit. Also: Rücktritt vom Vertrag, er bekommt sein Geld zurück. Aus die Maus, mehr ist nicht. Gruß, Andreas Schwartmann, RA
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